August Jilek

 

Zurück zu Inquisition und absolutistischer Herrschaft?

 

 

 


Eine Dokumentation

 

 

 

Erster Teil

 

Die Diözese Regensburg
und die Katholisch-Theologische Fakultät
der Universität Regensburg

unter Bischof Dr. Gerhard Ludwig Müller

 

 

 

Regensburg – Aufhausen 2004

 

 

 

 

 

 

 


 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Personalia

 

 

August Jilek

Geb. 1949. Dr. theol., Universitäts-Professor und Inhaber des Lehrstuhls für Liturgie-
wissenschaft an der Universität Regensburgs. Seit der Suspendierung von Pfarrer Trimpl
dessen Sprecher und Bevollmächtigter im Sinne von CIC Can. 1738.

 

 

 





 

 

Inhalt

 

 

 

 

 

 

Vorwort

 

 

 

 

I-XXI

InfoCompact

 

 

 

 

1-22

InfoDetails im Zeitraffer

 

 

 

 

23-106

Backup

 

 

 

 



 

 

Vorwort

Seit Beginn der Amtszeit von Dr. Gerhard Ludwig Müller als Bischof reiht sich in der Diözese Regensburg ein ungewöhnlicher Vor­gang an den ande­ren. Die vorliegende Dokumentation zählt auch da­zu.

Es ist stark zu bezweifeln, dass die Diözese Regensburg je zuvor einen Bischof hatte, der in solcher Häufigkeit und solcher Massivität mit Wahr­heitswid­rig­kei­ten und haltlosen Anschul­di­gun­gen agiert hat wie Bischof Dr. Gerhard Ludwig Mül­­ler und seine Administration: noch dazu in aller Öffentlichkeit und zum schwer wiegenden Schaden nicht nur, aber gerade auch von Pfarrern der Diö­zese.

Dies der Öffentlichkeit vermitteln zu müssen, ist kein Vergnügen. Das gilt für den Verfasser der Dokumentation ebenso wie – vermutlich – für deren Leser­schaft. Es kommt hinzu, dass ein Bischof einen ansehnlichen Vorschuss an Ver­trau­en genießt – oder bisher genoss. Für einen ­beträcht­lichen Teil der Bevöl­ke­rung ist bisher kaum denkbar gewesen, dass ein Bi­schof die Öffentlichkeit so grob irre­füh­rend informiert und Pfarrer der Diözese mit ebenso unsäg­lichen wie un­­halt­baren Vorwürfen aus dem Amt zu treiben versucht wie Dr. Ger­hard Lud­wig Müller.

Nicht wenige der dokumentierten Vorgänge sind von einer Art, dass man sich nor­malerweise nicht damit befassen, sondern sie getrost dem Komödienstadel über­lassen würde – wenn sie für die Betroffenen nicht so drastische Folgen hät­ten: zum Beispiel für Pfarrer Hans Trimpl.

Der Verfasser würde es begrüßen, wenn Dr. Gerhard Lud­wig Müller sich ent­schlie­­ßen könnte, die Dokumentation auf ihre Wahrheitsgemäßheit überprüfen zu las­­sen: durch ein staat­li­ches Gericht, sofern ein solches vielleicht doch auch für ihn als Bischof zumindest eine gewisse Zuständigkeit haben sollte.

Vorgelegt wird hiermit der erste Teil der Dokumentation. Der zweite Teil folgt demnächst. Er wird sich damit befassen, wie Bi­schof Dr. Gerhard Lud­wig Mül­ler und seine Behörde mit staatlichen und kirchlichen Rechtsord­nun­gen um­ge­hen.

 

Regensburg – Aufhausen

Im August 2004

Der Verfasser


 

 

 

 

 


InfoCompact

 

Zur Kommunikations-Kultur des Bischofs Dr. Müller

Erstes Beispiel

Wir beginnen mit einem Beispiel aus Intermezzi des Bischofs mit dem Pro­fesso­ren-Kol­legium der Katholisch-Theologischen Fakultät der Universität Re­gens­burg. Mit einem Brief wen­­det sich das Kollegium am 18. Mai 2004 an den Bi­schof und schreibt (unter Bezugnahme auf ein voraus­gegan­genes Schreiben des Generalvikars Dr. Gegenfurtner):

„Das Professorium hat die o. g. Antwort des Herrn Generalvikars mit Be­fremden zur Kenntnis genommen, weil sie keinen inhaltlichen Bezug zum Schreiben von ¢¢¢ [Prof. XY] erkennen lässt. Entsprechend groß sind die Irritationen, welche dieser Brief im Pro­fessorium ausgelöst hat.

Weil wir den Weg des Dialogs nicht verlassen möchten, ersuchen wir Sie, sehr geehrter Herr Bischof, im Sinne eines gedeihli­chen Verhältnisses zwi­schen Ihnen als Bischof von Re­gensburg und der hiesigen Katholisch-Theologi­schen Fakultät, dafür Sorge zu tra­gen, dass die Irri­tationen ausge­räumt werden können.“

Wie reagiert Bischof Dr. Müller auf diesen Brief? Er ist empört, ruft beim De­kan der Fakultät an und fordert: „Die Profes­soren müssen dieses Schreiben so­fort zurücknehmen und sich bei mir dafür entschuldigen.“

Was ist in dem zitierten Brief des Professoren-Kollegiums auch nur im Ge­ringsten so, dass man sich dafür entschuldigen müsste?

Zweites Beispiel

Im Auftrag des Bischofs schreibt Bischofs-Kaplan Priller einen Brief an Profes­sor Jilek (Backup 64: unten S. 96). Im Auf­trag von Professor Jilek wiederum ant­wor­tet dessen Sekretärin am 7. Ap­ril 2004 dem Bischofs­kaplan Priller mit fol­­gen­dem Schreiben (Backup 65: unten S. 97):

Sehr geehrter Herr Priller,

im Auftrag von Herrn Professor Jilek bestätige ich den Eingang der o. g. Schreiben.

Ferner lässt Ihnen Professor Jilek zu den zitierten Aussagen aus den o. g. Schreiben mitteilen:

1) „Sie haben sich…als theologische[r] Gutachter…ausgegeben“: Diese Be­hauptung ist wahr­­heits­­wid­rig, was sich durch vielfache qualifizierte Zeugenschaft zweifelsfrei erwei­sen lässt. Bischof Müller ist gebeten, sich die tatsächlichen Äußerungen von Profes­sor Jilek nach Wor­tlaut und In­halt in Erinnerung zu rufen.

2) „Falls Sie sich bis … 5. April 2004 … nicht von diesen Gruppen und ih­ren antikirch­li­­chen Ma­chenschaften los­gesagt haben…“: Bischof Müller ist gebeten, Grundlagen und Recht­­mäßigkeit die­­ser Forderung und der daran geknüpften Schlussfolgerungen einge­hen­­der zu prüfen als aus den o. g. Schreiben erkennbar.

3) „Der Vorgang muss dann Ihrer Personalakte beigelegt und bei einem eventuellen Ver­fah­ren zum Entzug des Nihil obstat in Betracht gezogen werden“: Es steht im Er­mes­sen von Bi­­schof Müller, in eine über Profes­sor Jilek allfällig geführte Per­sonal­akte Eintragungen vor­zunehmen. Diesbezügliche Mitteilungen an Professor Jilek er­übri­gen sich.

Mit freundlichen Grüßen

Margit Böhm, Sekretärin

 

Wie reagiert Bischof Dr. Müller? Am 13. April 2004 ruft er den Dekan der Fa­kultät an und zeigt sich empört darüber, dass ein Brief seines Kaplans Priller nicht von Professor Jilek selbst, sondern von dessen Sekretärin beantwortet wurde. Er verlangt, dass Jilek sich ent­schul­­digt. Für den Fall, dass dies nicht ge­schieht, droht er mit zwei Maßnahmen gegen Jilek: zu­erst „Verbot jeden Auf­tritts in der Diözese Regensburg und schrittweise dann bis hin zur Ent­ziehung des Nihil Obstat [= Lehrbefug­nis] (Backup 66: unten S. 98).

Generalvikar Dr. Gegenfurtner sieht sich veranlasst, über den Dekan von Pro­fes­sor Jilek „an­stän­­diges Verhalten“ einzufordern: wie man dies eben mit Schul­jungen so macht (Backup 71: unten S. 104).

Drittes Beispiel

Am 10. Mai 2004 ist Professor Jilek auf eigenen Vorschlag zu einem Gespräch bei Bischof Dr. Müller. Dieser begrüßt ihn so:

„Grüß Gott, Herr Professor. Sie wissen schon, dass Sie jetzt nicht dem Haus­meister des Ordinariates begegnen, sondern dem Bi­schof von Re­gensburg.“

Was muss man in Erwägung ziehen, um sich erklären zu können, weshalb ein Bischof das Ge­spräch mit einem Mitglied der Theologischen Fakultät so be­ginnt?

Viertes Beispiel

Am 23. April 2004 lässt der Bischof Pfr. Trimpl – durch seinen Generalvikar – so anschrei­ben:

„Ich fordere Sie … auf, sich umgehend vom AKR schriftlich zu distanzie­ren“ (Backup 17: unten S. 45).

Gemeinsam mit Pfr. Felber antwortet Trimpl am 9. Mai 2004 so:

„Der AKR ist, wie wir ihn kennen, weder ‚kirchenschädigend’ noch stellt er ‚das Lehramt der Kirche in Frage’. Wir erleben ihn im Gegenteil als eine Gruppe von Men­schen, die sich für die Kirche sehr einsetzen, weil sie die Kirche lieben.

Daher ist für uns aus den sehr allgemeinen und nicht näher angegebenen Gründen eine Distanzierung vom AKR so lange nicht ‚notwendig und ge­boten’, bis die Kir­chenfeindlichkeit des AKR zweifelsfrei kanonisch erwie­sen ist“ (Backup 18: unten S. 46).

Der Bischof lässt seinen Offizial Dr. Hopfner am 21. Mai 2004 so antworten:

„Sie wurden aufgefordert, sich offiziell vom AKR zu distanzieren…; ebenso erwartet der Hwst. Herr Diözesanbischof eine Entschuldigung; denn Schmähungen, Beleidi­gun­gen und Hasstiraden … können nicht unbean­standet bleiben...

Leider haben Sie die mehrfachen, freundlichen Gespräche Ihres Bischofs mit Ihnen nur mit umso schlimmeren Verunglimpfungen beantwortet“ (Backup 19: unten S. 47).

Zwischen dem oben zitierten Brief des Generalvikars vom 23. April 2004 und dem Schreiben des Offizials vom 21. Mai 2004 hat sich seitens Trimpl nur eines ereignet: Er hat am 9. Mai 2004 seinen oben zitierten Brief an den Generalvikar geschrieben. Wo gibt es in diesem Brief Trimpls „Verunglimpfungen“, ge­schweige denn solche, die noch schlimmer sind als „Schmä­hungen, Beleidigun­gen und Hasstiraden“?

Und wann gab es die „mehrfachen, freundlichen Gespräche“ des Bischofs mit Trimpl? Bis da­­hin gab es lediglich zwei: am 13. Juni 2003 und am 19. April 2004 (Backup 1 und Backup 15: un­ten S. 25.42f): Was war an diesen Ge­sprächen „freundlich“? Und sind zwei Gespräche „mehr­fache“ Gespräche?

Der Anfang des Konflikts mit Pfarrer Trimpl:
ein unhaltbarer Vorwurf des Bischofs nach dem anderen

Erster Anlauf des Bischofs

Am 13. Juni 2003 ist Pfarrer Trimpl zu einem Gespräch mit Bischof Dr. Müller ein­gela­den.

    Vorwurf des Bischofs an Trimpl: „Sie haben öffentlich gegen den Bischof agitiert!“ Auf Nach­frage hin erläutert er: „Sie wollten im Fall Grab­meier eine Pressekonferenz gegen mich ab­halten, mit dem Abbacher Pfarrer, Pfarrer Schlagenhaufer und so… – habe ich gehört, hat mir Herr Wallner [da­mals Stellvertretender Diözesanratsvorsitzender] gesagt.“

    Der Vorwurf erweist sich schnell als haltlos. Darauf der Bischof: „Gut, dann ist das erledigt.“

Eine Entschuldigung des Bischofs oder zumindest einen Ausdruck des Bedau­erns ob seines halt­­losen Vorwurfs gegen Pfr. Trimpl und der darauf beruhenden grundlosen Vorladung zum Dienst­­gespräch gibt es nicht.

Zweiter Anlauf

Ein Vierteljahr später (19. Sept. 2003) ruft der damalige Personalreferent Dom­kapitular Hirsch bei Trimpl an. Anlass: Trimpl habe den Bischof als „Militaris­ten“ beschimpft. Er müs­se daher den Bischof neuerlich zu einem Dienst-Ge­spräch aufsuchen. Trimpl verlangt Aus­kunft, vom wem der Bischof solches wisse. Ansonsten komme er nicht zum Gespräch.

Irgendwie gerät die Sache beim Bischof in Vergessenheit. Jedenfalls erfolgt keine Vorladung Trimpls zu einem konkreten Gesprächs-Termin.

Dritter Anlauf: der Bischof wird massiv und drastisch

Am 16. Februar 2004 wird Trimpl neuerlich vorgeladen: „zu einer Aussprache über Ihr Ver­hältnis zur Kirche und zu Ihrem Bischof“. Termin: 05. März 2004 (Backup 3: unten S. 27). Trimpl teilt mit, dass er selbstverständlich zu einer sol­chen Aussprache bereit ist, der angege­bene Termin von ihm aber nicht wahrge­nommen werden kann (Backup 5: unten S. 29).

Am 19. April 2004 wird Trimpl unter Androhungen schwer wiegender dienst­rechtlicher Folgen zu einem Dienstgespräch mit dem Bischof einbestellt. Das Gespräch dauert etwa 80 Minuten (Backup 15: unten S. 42f):

    Der Bischof zu Trimpl: „Unverschämt, was Sie mir dem Bischof da schrei­ben! So können Sie mit Ihrem Vorgesetzten nicht umgehen. In der freien Wirtschaft hätten Sie keine Chance… [Vgl. dazu Trimpls Brief v. 02.04.04 sowie seinen Brief v. 11.04.04 als Antwort auf das niveaulose Schreiben des Bischofskaplans Priller v. 08.04.04: Backup 11, 12, 13, unten S. 38-40.]

Sie gehören zu denen, die mich als Mörder, Karrieristen usw. verleum­den…

Sie sollten sich laisieren lassen! Sie sind kein guter Priester.“

    Trimpl: „Ich lasse mich nicht laisieren; ich bin gern Priester.“

    Bischof: „Aber ein Gegner, ein Feind des Bischofs.“

    Trimpl: „Nein, ich habe geschrieben, dass mein Gehorsamsversprechen in der Weihe nicht in Frage steht.“

    Bischof: „Das müssen Sie beweisen, indem Sie sich von Pipeline und AKR distanzieren; was werden Sie jetzt wieder herumtelefonieren und dann an die Öffentlichkeit bringen wie dieser Felber…“ (Backup 5: unten S. 29)

Kurz: Der Bischof konfrontiert Trimpl mit nichts anderem als mit haltlosen An­schuldigungen und Verdächtigungen.

 

In einem Interview mit dem Straubinger Tagblatt v. 14. Juli 2004 wird Bischof Dr. Müller gefragt:

    „Fühlen Sie sich bei Auseinandersetzungen so behandelt, wie Sie mit ande­ren Leuten umgehen?“

    Der Bischof: „Es ist uns Christen nicht erlaubt, mit den glei­chen Waffen zu­rückzuschlagen.“

Wer Solches liest, kann die Fassung verlieren. Wer behandelte denn im eben skiz­zier­ten Gespräch wen auf welche Weise: wie Bi­schof Müller den Pfarrer Trimpl und wie Hans Trimpl seinen Bischof? Und wie wäre es ge­kommen, hätte Pfarrer Trimpl „mit den gleichen Waffen zurück­geschla­gen“, mit denen der Bi­schof ihn permanent schlug: mit haltlosen Anschul­di­gun­gen nämlich?

 

In den folgenden Wochen und Monaten lässt der Bischof Pfarrer Trimpl wie­der­holt auffordern, sich vom AKR zu dis­tan­zieren und sich für die „Schmähungen“, „Hasstiraden“ etc. zu ent­schul­di­gen, die dem Bi­schof seitens des AKR bzw. in der „Pipeline“ angeblich wider­fah­ren sind.

„Intensive“ und „brüderliche“ Gespräche?

Die beiden eben skizzierten Gespräche vom 19. April 2004 und jenes vom 13. Juni 2003 waren die einzigen, die der Bischof mit Trimpl bis zu dessen Suspen­dierung geführt hat. Von ihnen lässt er seinen Offizial Dr. Hopfner am 13. Mai 2004 in einer Pressemitteilung Folgendes erklären:

„In den ver­gan­genen Monaten hatte Bischof Gerhard Ludwig in brüderli­cher Atmosphäre mit den beiden Priestern [Trimpl und Schlagenhaufer] intensive Gespräche … geführt…“

Diese Verlautbarung stellt eine unglaubliche Verdrehung der Wahrheit dar. „In­ten­siv“ waren die zwei Gespräche mit Pfarrer Trimpl (mehr gab es ja nicht) durchaus: so­fern man damit die Massivität der unhaltbaren Vorwürfe des Bi­schofs gegen Pfarrer Trimpl umschreiben will. Und wie steht es um die „brü­derliche Atmosphäre“? Wer kann in den beiden skizzierten Gesprächen seitens des Bi­schofs auch nur einen Hauch davon wahrnehmen?

 

Nicht weniger empörend sind die Selbstdarstellungen, welche der Bischof von sei­nem eigenen Verhalten immer wieder gibt, und die desavouierenden Äuße­rungen, mit denen er das Verhalten der von ihm zu Unrecht beschuldigten Pfar­rer (Felber, Trimpl, Schlagenhaufer) charakterisiert: und zwar – wie bei Dr. Gerhard Ludwig Müller inzwischen gang und gäbe – stets öffentlich. Zu den eklatanten Beispielen gehören seine Interviews mit dem Straubinger Tagblatt v. 22. Juli 2004 und v. 07. August 2004 sowie das Presse-Gespräch mit dem Pres­seclub Regensburg am 12. August 2004 und der darauf bezogene Bericht der Mittelbayerischen Zeitung v. 14. August 2004. Im zweiten Teil der vorliegenden Dokumentation wird darauf zurückzukommen sein.

 

Die genannten Beispiele ließen sich noch beträchtlich vermehren. Darf man sa­gen, dass sie ein eklatantes Missverhältnis belegen zwischen der Selbstwahr­neh­mung des Bischofs auf der einen und seinem tatsächlichen Verhalten auf der an­de­ren Seite? Daraus ergeben sich nachhaltige Fragen an die Qualifikation des Dr. Gerhard Ludwig Müller für sein Amt als Bischof. Schließlich leitet er ja nicht – wie er in einem Interview mit der Süddeutschen Zeitung v. 14. Juli 2003 zutreffend anmerkte – eine „Folklore-Bewegung“, sondern als Bischof eine Diö­zese der römisch-katholischen Kirche.

AKR, Karikatur und „Distanzierung“

Grundsätzliches

Christinnen und Christen ist es selbstverständlich unbenommen,

„Vereinigungen … zur Förderung der christlichen Berufung in der Welt frei zu gründen und zu leiten und Versammlungen abzuhalten, um diese Zwecke gemeinsam zu verfol­gen“ (Codex des kanonischen Rechtes = CIC Can. 215).

Der AKR (Aktionskreis Re­gensburg) ist eine solche Vereinigung und hat daher in jeder Hinsicht kirchliche Le­gitimität.

Unbewiesene Anschuldigungen durch Bischof Dr. Müller

Die Äußerungen des Bischofs Dr. Müller über den AKR sind voll von schwer­wie­genden Vorwürfen und Anschuldigungen. Für keine der Anschuldigungen und Vorwürfe hat der Bischof bisher Beweise vorgelegt. Das ist umso schlim­mer, als er seine Vorwürfe und Anschuldigungen immer wieder und noch dazu in aller Öffentlichkeit erhebt. Aber Unwahrheiten werden auch durch Wieder­holung oder durch Veröffentlichung nicht zu Wahrheiten.

Damit verstößt der Bischof in eklatanter Weise gegen die kirchlichen Rechts­vor­schrif­ten. Diese fordern ausdrücklich, dass im Fall von Beschuldigungen auch die entsprechenden Beweise bekannt zu geben sind (CIC Can. 1720, 1° in sinn­gemä­ßer Anwendung). Schon im Februar 2004 hatte Dr. Müller angekündigt, eine Do­kumentation im Umfang von über tausend Seiten sei bereits in der Fer­tig­stel­lung, mit welcher die Vorwürfe und Anschuldigungen gegen den AKR zwei­fels­frei belegt würden. Bis heute ist dem Verfasser keine einzige Seite die­ser schon lan­ge angekündigten tausendseitigen Dokumentation bekannt.

Daher ist festzuhalten: Die Anschuldigungen des Bischofs Dr. Müller gegen den AKR sind ebenso unbewiesen wie haltlos.

So lange dies zutrifft, gilt: Nach der kirchlichen Rechtsordnung darf Bischof Dr. Müller niemandem abverlangen, sich vom AKR zu distanzieren oder aus ihm auszutreten. Tut er dies trotzdem, so stellt dies einen schwer wiegenden Verstoß gegen die kirchliche Rechtsordnung dar. Eine solche Aufforderung zur Distan­zie­rung oder zum Austritt braucht daher von niemandem befolgt zu werden: auch nicht von Pfar­rer Trimpl.

Übrigens: Den AKR gibt es schon seit 1969. Keiner der beiden Vorgänger-Bi­schöfe – weder Dr. Graber noch Man­­fred Müller – ha­ben den AKR je auch nur annähernd mit vergleichbaren An­schul­­digungen überschüttet wie der jetzige Bi­schof Dr. Müller.

Parallelen sind unverkennbar: Bischof Dr. Rudolf Graber hatte seinerzeit keine Probleme, der alt-katholischen Kirche Gastrecht zu gewähren. Gleiches galt für dessen Nachfolger Bischof Manfred Müller. Bischof Dr. Gerhard Ludwig Mül­ler sieht und hält es anders: kein Gastrecht mehr für die alt-katholische Kirche. U. a. macht er dafür „theologische“ Gründe geltend. Bis heute hat die Öf­fent­lich­keit vergeblich darauf gewartet, dass er diese seine „theologischen“ Gründe auch kund tut. Welche könnten es wohl sein?

Nicht zu vergessen: Gruppierungen wie den AKR gibt es in einer Vielzahl ande­rer deutschen Diözesen. U. a. in Aachen, Augsburg, Mainz, Paderborn, Stutt­gart-Rottenburg, Trier. Sie sind zu einer Arbeitsgemein­schaft zusammenge­schlossen und haben die gleichen Grundsätze und die gleichen Ziele. Nirgendwo hat – nach bisheriger Kennt­nis des Verfassers – der jeweilige Bischof mit einer dieser Gruppierungen einen ähnlichen Konflikt vom Zaun ge­bro­chen wie Dr. Gerhard Ludwig Müller in Regensburg. Nirgendwo sehen sich diese Aktions­kreise und Gruppierungen solchen Anschuldigungen ausgesetzt wie der AKR durch Dr. Gerhard Ludwig Müller.

Kurz: Der Umgang des derzeitigen Regensburger Bischofs Dr. Müller mit dem AKR sucht in jeder Hinsicht seinesgleichen. Nachfragen könnte man allenfalls noch in der österreichischen Diözese St. Pölten.

„Nichts ist so beleidigend wie die Wahrheit“: die Karikatur

Die von Dr. Gerhard Ludwig Müller immer wieder genannte Karikatur mit der Guillotine ist nichts anderes als eine ins Bild gebrachte Fassung der geläufigen Re­de­wendung vom „Köpfe-Rollen“. Wie treffend diese Karikatur die derzeiti­gen Ge­ge­ben­hei­ten in der Diözese Regensburg charakterisiert, hat Dr. Gerhard Ludwig Müller mit seiner bis­herigen Amts­führung als Bischof überzeugend be­wiesen: seit der Veröffentlichung der Karikatur noch nachhaltiger als vorher.

Kurz: Dr. Gerhard Ludwig Müller hat die Karikatur ver­standen. Eben deshalb ist er über sie auch so erbost. Denn wie titelte die Süddeutsche Zei­tung kürzlich? „Nichts ist so beleidigend wie die Wahrheit“ (SZ v. 22. Juli 2004: Titel eines Berich­tes über eine Ausstellung des Karikaturisten Dieter Hanitzsch im Kloster Seeon).

Gehorsam

Sowohl in der kirchlichen Rechtsordnung wie auch in den Feiern der Bestellung zu einem pastoralen Dienst (also in den so genannten „Weihe“-Liturgien) spielt die Gehorsams-Verpflichtung durchaus eine wichtige Rolle.

Allerdings: In der Öffentlichkeit entstehen diesbezüglich leicht Missver­ständ­nis­se. Das hängt schon damit zusammen, dass der Begriff „Gehorsam“ (gegenüber einem Vorgesetzten) bei nicht wenigen verständlicherweise veraltete oder gar „ewig-gestrige“ Vorstellungen weckt.

Die Art, in welcher Bischof Dr. Müller und seine Behörde immer wieder auf die „Gehorsams“-Verpflichtung – etwa von Pfarrern gegenüber dem Bischof – Be­zug nehmen, tut ein Übriges. Sie ist geeignet, die irrige Vorstellung zu nähren, als gäbe es in der römisch-katholischen Kirche immer noch ein absolutistisch geprägtes Dienstverhältnis, oder als seien Pfarrer nachgerade zu einer Art La­kaien-Gehorsam gegenüber ihrem Bischof verpflichtet. Das trifft keineswegs zu, auch wenn das Verhalten des Bischofs Dr. Müller solche Eindrücke bestärken mag.

 

Wer näher zusieht, stellt nämlich rasch fest: Was in der römisch-katholischen Kir­che mit Ge­horsam gemeint ist, dem entspricht im Öffentlichen Dienst die be­son­dere Loya­lität, zu der beispielsweise Beamte gegenüber ihrem Dienstherrn ver­­pflich­tet sind. Für diese besondere Loyalitäts-Verpflichtung gibt es gute Gründe. Ganz ähnlich verhält es sich in der kirchlichen Dienst-Ordnung.

 

Hinzu kommt: Die kirchliche Rechtsordnung legt den Rahmen und die Grenzen der so genannten „Gehorsams“-Verpflichtung unmissverständlich fest. Ein Bei­spiel: Ein Bischof darf für eine Anweisung nur dann Befolgung („Gehorsam“) erwarten und einfordern, wenn die­se seine Anweisung rechtmäßig ist (CIC Can. 1371 2o). Damit ist subjektiver Einschätzung und Willkür des Bischofs in seinen Dienst-Anweisungen ein Riegel vorgeschoben.

 

Im zweiten Teil der vorlie­gen­den Dokumentation wird darauf noch ausführlicher einzugehen sein. Die Maßnahmen, die Bischof Dr. Müller und seine Behörde im Gefolge der gegen Pfar­rer Trimpl verhängten Suspendierung setzten, waren nämlich in geradezu katastrophalem Ma­ße rechtswidrig.

 

Im Blick auf Pfarrer Trimpl gilt: Sämtliche Vorwürfe des Bischofs Dr. Müller, Pfr. Trimpl hätte ihm den Gehorsam verweigert, entbehren der Rechtsgrundlage. Kei­ne der diesbezüglichen Anweisungen, die Hans Trimpl von Dr. Gerhard Lud­wig Müller und dessen Behörde erhielt – Austritt aus dem AKR, Entschul­digung u. ä. – war nach der kirchlichen Rechts­ordnung rechtmäßig. Für kei­ne seiner betreffenden Anweisungen durfte der Bischof daher Befolgung („Ge­hor­sam“) einfordern. In keinem der betreffenden Fälle hat sich Pfarrer Trimpl somit durch die Zurückweisung der entsprechenden Anordnungen oder Er­war­tungen des Bischofs und dessen Behörde einer „Gehorsams“-Verwei­ge­rung schuldig gemacht.

 

Übrigens: Im Hinblick auf das „Treue“-Versprechen – von Bischof Dr. Müller eben­falls mehrfach strapaziert – wäre Ähnliches darzulegen wie bezüglich der „Ge­hor­sams“-Verpflichtung.

„Einheit“

Bischof Dr. Müller und seine Behörde werden nicht müde zu betonen, dass für den Dienst als Pfarrer die „Einheit“ mit dem Bischof und dem Presbyterium der Diözese besonders wichtig sei. Das ist gewiss so.

Allerdings: „Einheit“ ist nicht einseitig, sondern wechselseitig. Bis zur verhee­ren­den Predigt des Bischofs vom 20. Juni 2004 hat Pfarrer Trimpl – wie auch Pfarrer Schlagenhaufer – sich nichts zu schulden kommen lassen, was auch nur im Geringsten den Vorwurf rechtfertigen würde, er habe die „Einheit“ mit dem Bischof und dem Presbyterium von Regensburg verlassen. Bis dato hat dies der Bischof zwar wiederholt behauptet oder seine Behörde behaupten lassen. Aber: Bis heute hat der Bischof keinen einzigen Beleg dafür erbracht, dass und wo­durch Pfarrer Trimpl dies tatsächlich getan hätte.

„Einheit“ ist wechselseitig: Auch der Bischof muss sich um Einheit mit dem Pres­byterium bemühen und sie wahren. Spätestens mit seiner verheerenden Pre­digt vom 20. Juni 2004 hat Bischof Dr. Müller die Einheit mit den Pfarrern Trimpl und Schlagenhaufer verlassen und seine Einheit mit dem Presbyterium der Diözese insgesamt zumindest schwer beeinträchtigt. Seither gilt: Nicht diese bei­­den Pfarrer müssen sich um erneute Einheit mit ihrem Bischof bemühen, son­dern der Bischof um erneute Einheit mit diesen Pfarrern und dem Pres­byterium der Diözese insgesamt. Bis heute hat Bischof Dr. Müller keinen einzigen Schritt gesetzt, der geeignet wäre, dazu in erkennbarer Weise beizutragen.

„Einlenken“

Immer wieder ist in Presse-Mitteilungen des Bischofs und seiner Behörde davon die Rede, man versuche, Pfarrer Trimpl „zum Einlenken“ zu bewegen. War denn der Pfarrer Trimpl nie bereit einzulenken? Und was eigentlich meinte der Bischof mit „Einlenken“ des Pfarrers?

Erstes Beispiel

In einem Interview mit dem Straubinger Tagblatt v. 05. Juni 2004 wird Pfarrer Trimpl gefragt:

„Wie kann dieser Konflikt [mit Bischof Dr. Müller] beigelegt werden? Sind sie zum Einlenken, zu Verständigung, Versöhnung und Aussprache be­reit?“

Trimpl antwortet so:

„Das war ich von Anfang an und bin ich immer noch. Auch jetzt laufen meinerseits hinter den Kulissen immer noch Bemühungen um eine Ver­ständigung. Und die Lösung ist denkbar einfach: Es braucht keine Ent­schuldigung seitens des Bischofs oder Ähnliches. Es genügt, dass er seine willkürlichen Festlegungen und seine unhaltbaren, wahrheits­wid­rigen An­schuldigungen einfach beiseite lässt und nicht mehr wiederholt. Ich bin nicht nachtragend.“

Eine auch nur im Entferntesten vergleichbare Äußerung der Bereitschaft zur Ver­ständigung, also zum „Einlenken“ – durch entsprechende „Taten“ auch glaub­­würdig gemacht – gibt es seitens des Bischofs Dr. Müller und seiner Be­hörde bis heute nicht.

Zweites Beispiel

Am 12. Juni 2004 lässt Pfarrer Trimpl über Regionaldekan Hofmann dem Bi­schof folgende Erklärung als Vorschlag für eine gütliche Einigung und für eine entsprechende Presse-Mitteilung unterbreiten (Backups 29, unten S. 58):

„Pfarrer Schlagenhaufer und Pfarrer Trimpl bedauern ausdrücklich, wenn Veröffentlichungen in der Pipeline dazu geführt haben, dass Bischof Dr. Gerhard Ludwig Müller sich in unangemessener Weise kritisiert oder gar verletzt sah.

In den Gesprächen mit den Regionaldekanen Jakob Hofmann und Ger­hard Pausch, die von Bischof Müller initiiert waren, sind die Misshellig­keiten ausgeräumt, Einvernehmen erzielt und die gegenseitige Vertrau­ensbasis wieder hergestellt worden.

Für die weitere Zeit ihrer Mitarbeit im AKR werden Pfarrer Schlagenhau­fer und Pfarrer Trimpl sich nachhaltig dafür einsetzen, dass Kritik an Kir­che oder Bischof stets sachlich-konstruktiv bleibt.“

Die genannten Beispiele sind keineswegs die einzigen. Und Bischof Dr. Müller? Bis dato gibt es von seiner Seite kein einziges Beispiel für ein vergleichbares „Ein­lenken“.

Das „glatte“ Gegenteil von „Einlenken“:
die Predigt des Bischofs vom 20. Juni 2004

Obwohl der o. g. Vorschlag dem Bischof schon seit 12. Juni 2004 vorlag, er­folgte seinerseits nur wenige Tage später – am 20. Juni 2004 – die Predigt zur Eröffnung der Wolfgangswoche mit den unfassbaren Äußerungen über die Pfarrer Trimpl und Schlagenhaufer.

 

Wer – Pfarrer Trimpl, Bischof Dr. Müller – hat wann und wie viel Willen zum „Ein­len­­ken“ bewiesen?

Fazit

„Einlenken“ im Sinne des Bischofs hätte bedeutet, dass Pfarrer Trimpl endlich ein­räumt, dass er

   öffentlich gegen den Bischof agitiert hat (Gespräch vom 13. Juni 2003),

   den Bischof öffentlich als Mörder und Karrieristen verleumdet hat (Ge­spräch vom 19. April 2004),

   kein guter Priester ist (Gespräch vom 19. April 2004),

   sich laisieren lassen sollte (Gespräch vom 19. April 2004),

   dass er von der Heiligen Schrift nichts versteht (Predigt des Bischofs am 20. Juni 2004),

   dass er Geist und Buchstaben des Zweiten Vatikanischen Konzils mit Fü­ßen tritt (Predigt des Bischofs am 20. Juni 2004),

   ein Heuchler und Pharisäer ist (Predigt des Bischofs am 20. Juni 2004),

   kein wahrer Hirt ist, da er die bischöfliche Verfassung der Kirche negiert (Predigt des Bischofs am 20. Juni 2004),

   seine eigenen verquollenen Ideen in der Kirche zur Herrschaft bringen will (Predigt des Bischofs am 20. Juni 2004),

   und so fort.

Hätte das Pfarrer Trimpl endlich eingestanden, also „eingelenkt“, hätte er viel­leicht an seiner Pfarr­stel­le bleiben dürfen: auf Bewährung, versteht sich (vgl. die Pres­se-Mitteilung des Bischofs vom 16. Juli 2004: Backup 56 und Backup 57: unten S. 88f).

Die Probleme des Bischofs Dr. Müller mit der Wahrhaftigkeit

Wie wahrheitswidrig Bischof Dr. Müller immer wieder agiert – auch in der Öf­fentlichkeit – ist schon wiederholt deutlich geworden. Zwei schwer wiegende Vorgänge sind noch kurz zu dokumentieren.

Die öffentliche Lüge des Bischofs Dr. Müller über Pfarrer Felber

Pfarrer Felber war von Bischof Dr. Müller bekanntlich übel mit­gespielt worden. In einem In­terview mit der Süddeutschen Zeitung v. 14. Juli 2003 wird der Bi­schof gefragt:

„Herr Felber wollte offenbar einige Punkte so nicht unterschreiben… Hat nun Pfarrer Felber Ihre Forde­rungen unterschrieben?“

Darauf der Bischof:

„Erst nach einem dritten Gespräch am vergangenen Don­ners­tag.“

Das war eine Lüge: noch dazu gegenüber einem renommierten Pres­se-Organ und somit öffentlich. Überdies war diese Lüge geeignet, Person und Ver­hal­ten des Pfarrers Felber vor aller Öffentlichkeit in ein schiefes Licht zu rücken. In Wahrheit nämlich hat­te Pfarrer Felber gerade die Forderungen des Bischofs zu keinem Zeitpunkt unter­zeich­net. In seinem Brief vom 30. März 2004 an den Bi­schof nimmt Felber dazu Stellung (Backup 9: unten S. 33-36). Vergeblich. Für seine öffentliche Lüge hat sich Dr. Gerhard Ludwig Müller bei Pfarrer Fel­ber bis heu­te nicht entschuldigt. Umso heftiger hat der Bischof darauf reagiert, dass sich andere Pfarrer mit dem genannten Brief Felbers vom 30. März 2004 solidari­sierten.

 

Und wie verhielt es sich mit den öffentlichen Mitteilungen des Bischofs Dr. Müller über die zwei „berühmten“ Erklärungen des Pfarrers Trimpl?

Die inszenierte Enttäuschung des Bischofs:
öffentlich­keits­wirksam, aber grob irreführend

Wer die Vorgänge so nachvollziehen will, dass die tatsächlichen Gegebenheiten einigermaßen ans Licht gerückt werden können, braucht Geduld.

Wie fing es an? Mit einer sehr entgegen­kom­menden Erklärung der Pfarrer Trimpl und Schlagenhaufer

Trotz der vorausgegangen unhaltbaren Anschuldigungen durch den Bischof, hatte Pfarrer Trimpl sich entschlossen, zusammen mit Pfarrer Schlagenhaufer dem Bischof durch die zuständigen Regionaldekane eine Erklärung unterbreiten zu lassen. Diese Erklärung war – seitens der beiden Pfarrer – überaus entgegen­kom­mend, um den Konflikt, für den sie selbst nichts konnten, dennoch endlich zu bereinigen und dies auch in einer Presse-Mitteilung bekannt zu geben (vgl. oben S. XI und Backup 29: unten S. 58).

Dieser Erklärungsvorschlag wurde in der turnusmäßigen Konferenz des Bi­schofs mit den Regionaldekanen am 12. Juni 2004 vorgelegt und beraten. Rück­mel­dung des zuständigen Regionaldekans: „Es sieht gut aus.“ Der General­vikar des Bischofs wird zitiert mit den Worten: „Mehr habe ich ja auch gar nicht ge­wollt…“ (Backup 31: unten S. 60).

Mehr als nur eine kalte Dusche:
die Predigt des Bischofs vom 20. Juni 2004

Mehrere Seiten waren bis dahin um eine gütliche Bereinigung des Konfliktes be­müht: neben den betroffenen Pfarrern u. a. auch deren Dekane und deren Re­gionaldekane. Nur vom Bischof selbst und seiner Behörde war bis dahin kein einziger vergleichbarer Schritt getan worden.

Dann kam die Predigt des Bischofs Dr. Müller vom 20. Juni 2004: Das Entset­zen über die Äußerungen des Bischofs war allgemein. Die Predigt machte alle Bemühungen zu­nichte und entzog weiteren Bemühungen den Boden.

Übrigens: Für seine Entgleisungen in der genannten Predigt hat sich Bischof Dr. Müller bis heute nicht entschuldigt.

Auffällig: das Interesse des Bischofs, die verheerenden Aussagen seiner Predigt noch weiter zu verbreiten

Bei der genannten Predigt des Bischofs vom 20. Juni 2004 allein blieb es nicht. We­sent­­liche Inhalte dieser Predigt ließ der Bischof umgehend auf seiner Home­page ver­öffent­li­chen (Backup 35: unten S. 64f). Und noch eine Woche später (!) ließ er sie auch im Regens­bur­ger Bistums­teil der Katholischen Sonntagszeitung ab­drucken: und zwar unter aus­drücklicher Nennung der Namen der beiden ge­meinten Pfarrer Trimpl und Schla­genhaufer (Backup 36: unten S. 66). Die­sen Regensburger Bis­tums­teil gibt der Bischof nach Ausweis des Impressums selbst heraus (Backup 37: unten S. 67).

Für die Redaktion des Straubinger Tagblattes und die Verfasser des dortigen Beitrages v. 14. August 2004 sowie für Dr. Gerhard Ludwig Müller selbst und dessen Behörde sei eine Ergänzung gestattet. Dass der Bischof in seiner Predigt vom 20. Juni die Namen Trimpl und Schla­gen­haufer nicht genannt hatte, war von Anfang an bekannt. Dazu bedarf es keines Tonband-Mitschnittes der Pre­digt, woher dieser auch immer stammen möge. Indessen: Wer die Predigt gehört oder Auszüge daraus gelesen hat, wusste, dass der Bischof genau diese beiden Pfar­rer meinte. Für jene, die diesbezüglich vielleicht doch noch unsicher waren, sorg­te der Bischof selbst für Klarheit: in der Katholischen Sonntagszeitung näm­lich, wo er – wie eben vermerkt – Auszüge aus seiner Predigt mit ausdrücklicher Nen­nung der Namen der beiden Pfarrer veröffentlichen ließ. Dieses Exemplar der Katholischen Sonntagszeitung ist im Verlag und im Bischöflichen Ordinariat Re­gensburg sicher noch erhältlich.

Kurz: Alle späteren und seitherigen Versuche des Dr. Gerhard Ludwig Müller und seiner Behörde, die Entgleisungen in seiner Predigt zu relativieren, werfen er­neut die Frage auf: Wie halten es der Bischof und seine Behörde mit der Wahr­haftigkeit? Warum steht der Bischof nicht zu dem, was er gesagt und – sie­he Katholische Sonntagszeitung und Homepage des Bischofs – auch wirklich gemeint hat?

Übrigens: Wer solches mit entsprechenden Anfragen an Dr. Müller öffentlich zu klä­ren versucht, gerät alsbald unter das Verdikt, gegen den Bischof ein Tribunal veranstalten zu wollen. So war es während des Pressegespräches des Presseclubs Regensburg v. 12. August 2004 zu erleben (Moderation: Karl Birkenseer), und ganz ähnlich war es im diesbezüglichen Bericht der Mittelbayerischen Zeitung v. 14. August 2004 sowie – und da sogar noch um einiges pointierter – im Straubinger Tagblatt vom 14. August 2004 nachzulesen. Darauf wird im zwei­ten Teil der Dokumentation noch zurückzukommen sein.

Der Entschluss: Pfarrer Trimpl geht vor Gericht

Am 23. Juni 2004 – also während seines Kuraufenthaltes – erfährt Hans Trimpl von der Predigt des Bischofs. Trimpl ist fassungslos, hatte er doch erst wenige Tage vor der Predigt – am 12. Juni 2004 – dem Bischof seinen Erklä­rungs-Vor­schlag zur einvernehmlichen Beilegung des Konfliktes unterbreiten lassen. Die damaligen Reaktionen des Bischofs waren positiv. Mit den nunmehrigen Äuße­rungen in der Predigt des Bischofs war allen Bemühungen Trimpls der Boden entzogen.

Trimpl beschließt, einen Rechtsanwalt zu konsultie­ren, um die Möglichkeiten rechtlicher Schritte abzu­klären. Am 6. Juli 2004 erteilt er dem Anwalt das Man­dat, beim Verwaltungsgericht Regensburg gegen Bischof Dr. Müller einen An­trag auf einstweilige Anordnung zu stellen. Am 12. Juli d. J. liegt der Antrag im Ent­­wurf vor, zwei Tage später reicht ihn der Anwalt beim Ver­wal­tungs-Gericht Re­gens­burg ein. Inhalt: Dem Bischof soll untersagt werden, die Äußerungen sei­ner Predigt zu wiederholen.

Die Konferenz des Bischofs mit Dekanen und Regional­dekanen

Während Trimpls Antrag für das Verwaltungs-Gericht fertig gestellt wird, gibt es eine neuerliche Konferenz des Bischofs mit Dekanen und Regional­dekanen: am 12. Juli 2004. Eine modifizierte Fassung der Erklärung Trimpls und Schla­gen­haufers v. 12. Juni liegt zur Beratung vor und wird beschlossen. Am wich­tigsten sind folgende Änderungen:

   In Absatz 2 der Erstfassung hatte es geheißen, die Misshelligkeiten seien aus­geräumt,  Einver­neh­men erzielt und gegen­seitige Vertrauensbasis wieder her­gestellt. Dieser Absatz wird ge­strichen: also kein Einvernehmen und kei­ne gegenseitige Vertrauensbasis (Backup 29: unten S. 58)!

   Neu aufgenommen wird in die Erklärung ein Absatz, in dem die Unter­zeich­ner die „Einheit“ mit Bischof und Presbyterium gemäß dem II. Vati­kanischen Konzil bejahen. Dies hatte seitens des Pfarrers Trimpl bis da­hin nie in Frage gestanden. Eine Ablehnung dieses Absat­zes hätte dem Bi­schof denn auch allen Grund zur sofortigen Suspendierung des Pfarrers ge­liefert (Backup 55: unten S. 87).

           

 

Nicht weniger wichtig: Eine Erklärung seitens des Bischofs ist nicht vorgesehen. Also gibt es

   keine Entschuldigung des Bischofs für die vielen voraus­gegangenen haltlo­sen Verdächtigungen und

   keine Entschuldigung, nicht einmal einen Ausdruck des Bedauerns für die Entgleisungen in seiner Predigt vom 20. Juni.

 

Kurz: Die Erklärung ist völlig einseitig und bindet nur die beiden Pfarrer Trimpl und Schlagenhaufer, nicht jedoch den Bischof. Was Trimpl mit seinem Gerichts-Antrag erreichen will, steht somit immer noch aus.

 

An die Pfarrer ergeht die Mitteilung, die Erklärung im Laufe der Woche in Ich-Form abzufassen und unterzeichnet an den Bischof zu senden: so Regional­dekan Hofmann in einem Telefonat mit Pfarrer Trimpl (12. Juli 2004, 21.00-21.30 Uhr).

Mittwoch, 14. Juli: Der Bischof und seine Behörde werden aktiv

Am Nachmittag wird der Bischof durch das Gericht vom vorliegenden Antrag des Pfr. Trimpl unterrichtet. Am selben Nachmittag beginnt seine Behörde plötz­lich zu drängen, Trimpl möge sofort die Erklärung unterzeichnen und an den Bischof übersenden: am besten per Fax.

Pfarrer Trimpl kann sich das plötzliche Drängen nicht erklä­ren: Zuvor hatte es ja ge­hei­ßen, „irgendwann im Laufe der Woche“ solle die Erklärung erfolgen. Trimpl schreibt die Erklärung und gibt sie zur Post: eine Alternative dazu gibt es nicht.

Die Presse-Erklärung des Bischofs vom 16. Juli 2004
und ein „Frieden“, der nie geschlossen wurde

Mit ihrer Erklärung hätten die Pfarrer Trimpl und Schla­gen­hau­fer ein „längst überfälliges Zeichen gesetzt“, so heißt es in seiner Presse-Mit­tei­lung (Backup 56: unten S. 88). Das war ein Affront gegen die beiden Pfarrer: Was der Bischof als „längst überfällig“ bezeichnet, hatten die beiden Pfarrer doch schon mehrere Wo­chen zuvor längst schriftlich angeboten, worauf Dr. Müller dann mit seiner Pre­digt vom 20. Juni geantwortet hatte.

Und ein weiteres Mal bewegt sich der Bischof zumindest an der Grenze zur Wahr­heitswidrigkeit: Lange und geduldige Ge­spräche“ seien der Erklärung der bei­den Pfarrer vor­ausgegangen, so behauptet er. Die Wahrheit ist: Mit dem Bi­schof gab es überhaupt keine Gespräche. Und Gespräche mit den beiden De­ka­nen und Regionaldekanen brauchten weder „lang“ noch „geduldig“ zu sein: Die Er­klärung war schnell ab­ge­fasst. Wieso behauptet der Bischof an­de­res?

Die Mittelbayerische Zeitung titelt gar: „Bischof und Pfarrer schließen Frieden“ (Backup 57: unten S. 89). Genau dies ist nie geschehen. Der Bischof wollte ja we­der erklären lassen, dass „Einver­neh­men erzielt“ noch dass „die gegen­seitige Vertrauensbasis wieder her­gestellt“ sei. Die betreffende Passage hatte er ja ei­gens streichen lassen (Backup 29: unten S. 58, Backup 55: unten S. 87)!

Und noch etwas: Der Bischof verbindet mit der Presse-Mitteilung massive Ein­schränkungen. Ausdrücklich lässt er mitteilen:

   Trimpl und Schlagenhaufer haben „Bewäh­rungszeit“!

   Den Einsatz der beiden Pfarrer behält sich der Bi­schof vor. D. h.: Die bei­den Pfarrer müssen mit allem rechnen: von Versetzung über Früh­pen­sio­nie­rung bis Amtsent­hebung.

Kurz: Seitens des Bischofs bleibt alles wie gehabt. Was ist daran „Frieden“?

Am wichtigsten ist, was Bischof Dr. Müller verschweigt

Als der Bischof seine Presse-Mitteilung gibt, weiß er schon seit dem Vortag, dass beim Verwaltungs-Gericht ein Antrag gegen ihn vorliegt. Warum ver­schweigt er dies der Öf­fentlichkeit?

Die Er­klärung der beiden Pfarrer fand seitens des Bischofs keinerlei entspre­chende Gegenleis­tung. Trotzdem unternimmt Pfarrer Trimpl auf vertraulichem Weg nochmals einen Versuch, doch noch Einvernehmen zu erzielen. Durch Re­gionaldekan Hofmann lässt er ihm folgenden Vor­schlag unter­breiten: Der Ge­richts-Antrag wird zurückgezo­gen, wenn der Bischof seinerseits endlich erklärt,

   die Äußerungen der Predigt vom 20. Juni nicht zu wiederholen und

   dass alle angedrohten Maßnahmen gegen Pfr. Trimpl auf Grund der Erklä­rung Trimpls vom 14. Juli erledigt sind.

Der Bischof lehnt ab (Freitag, 16. Juli 2004, ca. 21.00 Uhr). Sein Gegen­vor­schlag: Pfarrer Trimpl dürfe je­derzeit zu einem Gespräch kommen. Indessen: Eine Wiederholung von Gesprächs-Erfahrungen mit dem Bischof war nicht ge­fragt. Gefragt war vielmehr, dass der Bischof endlich leistet, was er Pfarrer Trimpl damals schon lange schuldig war und ihm bis heute schuldig geblieben ist.

Warum hat der Bischof diesen Vorgang der Öffentlichkeit bis heute ver­schwie­gen?

Die inszenierte Enttäuschung

Der Bischof wartet fast eine ganze Woche, bis er die Öffentlichkeit vom Ge­richts-Antrag des Pfarrers Trimpl in Kenntnis setzt. Wieso? Als er dann die Öf­fentlichkeit informiert, mimt er dafür die große Enttäuschung: „Einheit mit dem Bischof erneut aufgekündigt“, so heißt es in seiner Presse-Mitteilung. Wa­rum verschweigt Dr. Gerhard Ludwig Müller

   dass der Gerichts-Antrag schon vorlag, ehe Pfarrer Trimpl die vom Bischof dringend geforderte Erklärung abgab,

   dass es zu einer „Einheit“ und zu einem „Frieden“ nicht gekom­men war, weil er – der Bischof! – sich weigerte, in vergleichbarer Weise dazu beizu­tragen, wie dies Pfarrer Trimpl zuvor bereits zweimal getan hatte (Erklä­rungen Trimpls v. 10. Juni und 14. Juli), und dass der Bischof dazu auch dann noch nicht bereit war, als Pfarrer Trimpl ihm die Rücknahme des Ge­richts-An­trages anbot?

   Warum versucht der Bischof statt dessen, den Pfarrer Trimpl an Hand der „Erklärung“ und seines Gerichts-Antrages in ein schiefes Licht zu rücken: so wie er zuvor auch Pfarrer Felber im Interview mit der Süddeutschen Zeitung an Hand der angeblich unterschriebenen Forderungen in ein schie­fes Licht gerückt hat?

 

Wie schrieb die Mittelbayerische Zeitung?

„Die gute Nachricht [vom erreichten Frieden] war noch frisch, als die Post am Amtssitz des Bi­schofs einen Eilantrag des Verwaltungs­gerichts Regensburg zustellte“ (Backup 60: unten S. 92).

Der zeitliche Ablauf war genau umgekehrt: Der Antrag lag längst beim Ver­waltungs-Gericht und der Bischof und seine Behörde hatten davon bereits Kenntnis, als sie von Trimpl in aller Dringlichkeit die Erklärung einforderten. Warum wird die Öf­fent­lichkeit darüber so unzutreffend informiert und Pfarrer Trimpl einmal mehr ins Zwielicht gestellt?

Und was lässt der Bischof noch mitteilen? Er habe „umgehend … den zuständi­gen Regionaldekan gebeten, nochmals das Ge­spräch mit … Trimpl zu su­chen…“ (Backup 59: unten S. 91) Völlig unwahr: Zu keinem Zeitpunkt ist der zu­stän­di­ge Regionalde­kan Hofmann vom Bi­schof in diesem Sinn kontaktiert wor­­den. Also: Erneut „grob gelogen“, so würde man sagen, wenn so genannte „ein­fache“ Leuten es wagten, solche wahr­heits­widri­gen Presse-Informationen zu ge­ben. Wie darf man es nennen, wenn Bi­schof Dr. Müller Solches tut? Ob man in einem Presse-Gespräch danach fragen dürfte?

Kilian Saum und Thomas Arnold

Dass Kilian Saum als Administrator für Oberalteich bestellt wird, ist alles an­dere als selbstverständlich. Es beginnt schon mit der Frage, wie es überhaupt dazu kommt, jemand wie Kilian Saum für die Diözese Regensburg in Dienst ge­nommen wird. Der Weg von Regensburg nach St. Ottilien, von dort nach Vil­gertshofen (Wohnort Arnold/Saum) und weiter nach Oberalteich ist ja nicht der nächstliegende.

Das Kloster St. Ottilien distanziert sich von Kilian Saum

Die Deutlichkeit, mit der sich das Kloster St. Ottilien von Pater Kilian Saum dis­tan­ziert, ist ungewöhnlich und sucht ihresgleichen. Saum wohnt nicht im Klos­ter, wird mitgeteilt. Mit seinen Aktivitäten und Produkten in Sachen Kloster­heilkunde will die Benediktiner-Abei auch nichts zu tun haben. Auffällig sind ferner die Hinweise auf finanzielle Gegebenheiten (Backup 44: unten S. 75f).

Die Lebensumstände von Kilian Saum

Seit September 2003 schon sei Kilian Saum vom Kloster „zwangsbeurlaubt“, berichtet Merkur Online und erwähnt ebenfalls Umstände finanzieller Art. (Backup 45: unten S. 77).

In der Tat führt Kilian Saum u. a. die Adresse des – wohl etwas jüngeren Man­nes – Thomas Arnold als eigene Wohnadresse an: „86946 Vilgertshofen, Rat­haus­stra­ße 27.“ Auch offizielle Korrespondenz mit der Behörde des Regens­bur­ger Bi­schofs führt Saum über diese Adresse und die dazugehörige Fax-Nummer des Tho­mas Arnold.

Wie auch immer: Schon die Hinweise aus St. Ottilien auf die derzeitigen Tätig­kei­­ten des Kilian Saum lassen aufhorchen, erst recht seine Lebens­umstände. Hat Bi­schof Dr. Müller sie hinreichend prüfen lassen, ehe er Kilian Saum für Regens­burg und speziell für Oberalteich in Dienst nahm? Dr. Gegenfurtner scheint sich dabei verschiedentlich besonders engagiert zu haben. Gerade ihm ob­­liegt diesbezüglich aber besondere Sorgfalts­pflicht: nicht nur wegen seiner Funk­­tion als Generalvikar, wie vielerseits bekannt.

Kilian Saum: zum Administrator bestellt, aber leider nicht da

Mit Schreiben v. 09. Juni 2004 wird Kilian Saum zum Administrator bestellt: übrigens ohne jede vorherige Rücksprache mit Pfarrer Trimpl (Backup 38: unten S. 68). Kilian Saum bedankt sich für die Indienstnahme und teilt gleichzeitig mit, dass er die nächsten Sonntage in Oberalteich keinen Dienst tun kann: näm­lich am 13. Juni, 27. Juni, 04. Juli, 11. Juli, 18. Juli, 25. Juli, 01. August, 08. August (Kilian Saum am 9. Juni 2004 per Fax an die Behörde des Bischofs). Also: Der Bischof Dr. Müller lässt jemanden für Oberalteich zum Administrator bestellen, der die nächsten 8 (!) Sonntage genau das gar nicht wahrnehmen kann, wozu er eigens bestellt wird. Es muss also schon ganz besondere Gründe gege­ben haben, Kilian Saum trotz­dem – fast möchte man sagen „um jeden Preis“ – nach Oberalteich zu holen. Ob Bischof Dr. Gerhard Ludwig Müller darüber einmal Auskunft geben wird? Nicht nur Kirchensteuer-Zahler dürften diesbe­züglich Fragen haben.

Kilian Saum ist in Oberalteich und es gibt die ersten Unregelmäßigkeiten

Kilian Saum und Thomas Arnold, der ihn an­schei­nend stets begleitet, geben wie­­der­holt derbe Auftritte: gegenüber der Pfarrsekretärin Schar­rer sowie der Pfarr­hausfrau Claudia Neu­hofer ebenso wie ge­gen­über Pfarrer Trimpl. Arnold profiliert sich dabei ganz besonders, obwohl gerade er in kei­ner­lei dienstlicher Funktion anwesend ist, sondern Saum nur „begleitet“ (Backup 41: unten S. 72).

Saum wohnt in einer Ferienpension Oberalteichs, wiederum in Begleitung von Arnold. Wiederholt lässt Saum Rechnungen von der Ferienpension an die Kir­chen­kasse Oberalteich zur Begleichung senden: nicht nur die Kosten für sein Zimmer, sondern auch für das Zimmer Arnolds sowie für Speisen und Getränke (Backup 46: unten S. 78). Mehr als nur er­staunlich und befremdlich. Das Pfarr­amt reicht die Rechnungen an die Bischöfliche Finanzkasse weiter.

Vor Presse- und Medienvertretern erklärt Saum zu seinen Rechnungen: Er ver­füge über kein Geld, Ar­nold sei sein Mitarbeiter, die Kosten seien „aus Ge­hor­sam gegenüber der Kirche“ entstanden (Backup 47: unten S. 79).

Dem Vernehmen nach soll dies seitens der bischöfli­chen Ad­­ministration so kommentiert worden sein: Auf die Rechnungen Saums öffentlich hinzuweisen, ge­höre „in die unterste Schublade“.

Die Abtei St. Ottilien sieht das anders. Mit Schrei­ben v. 03. August 2004 teilt sie der Kirchenstiftung Oberal­teich mit:

„Pater Kilian erhält einen erheblichen Teil des von der Diözese an uns überwiesenen Gestellungsgeldes. Dies ist für seinen Lebensunterhalt und für Pensi­onskosten gedacht, die deshalb direkt von ihm zu entrichten sind“ (Backup 48: unten S. 80).

Saum lässt sich Pension und Lebensunterhalt von der Kirchenkasse also zwei­mal bezahlen? Wie hieß es aus Saums Mund bezüglich „Gehorsam“? Und wie hieß es aus dem Ordinariat bezüglich der „untersten Schub­lade“?

 

Auf die Bestellung Pater Kilian Saums zum Administrator von Oberalteich wird im zweiten Teil der Dokumentation nochmals zurückzukommen sein.