August Jilek
Zurück zu Inquisition und absolutistischer
Herrschaft?
Eine Dokumentation
Erster Teil
Die Diözese Regensburg
und die Katholisch-Theologische Fakultät
der Universität Regensburg
unter Bischof Dr. Gerhard
Ludwig Müller
Regensburg – Aufhausen 2004
Personalia
August Jilek
Geb. 1949. Dr. theol., Universitäts-Professor und Inhaber des Lehrstuhls
für Liturgie-
wissenschaft an der Universität Regensburgs. Seit der Suspendierung von
Pfarrer Trimpl
dessen Sprecher und Bevollmächtigter im Sinne von CIC Can. 1738.
Inhalt
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Vorwort |
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I-XXI |
InfoCompact |
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1-22 |
InfoDetails im Zeitraffer |
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23-106 |
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Vorwort
Seit Beginn der Amtszeit von Dr. Gerhard Ludwig
Müller als Bischof reiht sich in der Diözese Regensburg ein ungewöhnlicher Vorgang
an den anderen. Die vorliegende Dokumentation zählt auch dazu.
Es ist stark zu bezweifeln,
dass die Diözese Regensburg je zuvor einen Bischof hatte, der in solcher Häufigkeit
und solcher Massivität mit Wahrheitswidrigkeiten und haltlosen Anschuldigungen
agiert hat wie Bischof Dr. Gerhard Ludwig Müller und seine Administration:
noch dazu in aller Öffentlichkeit und zum schwer wiegenden Schaden nicht nur,
aber gerade auch von Pfarrern der Diözese.
Dies der Öffentlichkeit
vermitteln zu müssen, ist kein Vergnügen. Das gilt für den Verfasser der
Dokumentation ebenso wie – vermutlich – für deren Leserschaft. Es kommt hinzu,
dass ein Bischof einen ansehnlichen Vorschuss an Vertrauen genießt – oder
bisher genoss. Für einen beträchtlichen Teil der Bevölkerung ist bisher
kaum denkbar gewesen, dass ein Bischof die Öffentlichkeit so grob irreführend
informiert und Pfarrer der Diözese mit ebenso unsäglichen wie unhaltbaren
Vorwürfen aus dem Amt zu treiben versucht wie Dr. Gerhard Ludwig Müller.
Nicht wenige der
dokumentierten Vorgänge sind von einer Art, dass man sich normalerweise nicht
damit befassen, sondern sie getrost dem Komödienstadel überlassen würde – wenn
sie für die Betroffenen nicht so drastische Folgen hätten: zum Beispiel für
Pfarrer Hans
Der Verfasser würde es
begrüßen, wenn Dr. Gerhard Ludwig Müller sich entschließen könnte, die
Dokumentation auf ihre Wahrheitsgemäßheit überprüfen
zu lassen: durch ein staatliches Gericht, sofern ein solches vielleicht
doch auch für ihn als Bischof zumindest eine gewisse Zuständigkeit haben
sollte.
Vorgelegt wird hiermit der
erste Teil der Dokumentation. Der zweite Teil folgt demnächst. Er wird sich
damit befassen, wie Bischof Dr. Gerhard Ludwig Müller und seine Behörde mit
staatlichen und kirchlichen Rechtsordnungen umgehen.
Regensburg
– Aufhausen
Im
August 2004
Der Verfasser
InfoCompact
Zur Kommunikations-Kultur des Bischofs Dr. Müller
Erstes Beispiel
Wir beginnen mit einem Beispiel aus Intermezzi des
Bischofs mit dem Professoren-Kollegium der Katholisch-Theologischen Fakultät
der Universität Regensburg. Mit einem Brief wendet sich das Kollegium am
18. Mai 2004 an den Bischof und schreibt (unter Bezugnahme auf ein vorausgegangenes
Schreiben des Generalvikars Dr. Gegenfurtner):
„Das Professorium hat die o. g. Antwort des Herrn Generalvikars mit Befremden
zur Kenntnis genommen, weil sie keinen inhaltlichen Bezug zum Schreiben von ¢¢¢ [Prof. XY] erkennen lässt. Entsprechend groß sind die
Irritationen, welche dieser Brief im Professorium ausgelöst hat.
Weil wir den
Weg des Dialogs nicht verlassen möchten, ersuchen wir Sie, sehr geehrter Herr
Bischof, im Sinne eines gedeihlichen
Verhältnisses zwischen Ihnen als Bischof von Regensburg und
der hiesigen Katholisch-Theologischen
Fakultät, dafür Sorge zu tragen, dass die Irritationen
ausgeräumt werden können.“
Wie reagiert Bischof Dr. Müller auf diesen Brief? Er
ist empört, ruft beim Dekan der
Fakultät
an und fordert: „Die Professoren müssen
dieses Schreiben sofort zurücknehmen und sich bei mir dafür
entschuldigen.“
Was ist in dem zitierten Brief des
Professoren-Kollegiums auch nur im Geringsten so, dass man sich dafür
entschuldigen müsste?
Zweites
Beispiel
Im Auftrag des Bischofs schreibt
Bischofs-Kaplan Priller einen Brief an Professor Jilek (Backup
64: unten S. 96). Im Auftrag von Professor Jilek wiederum antwortet
dessen Sekretärin am 7. April 2004 dem Bischofskaplan Priller mit folgendem
Schreiben (Backup 65: unten S. 97):
Sehr geehrter
Herr Priller,
im Auftrag von
Herrn Professor Jilek bestätige ich den Eingang der o. g. Schreiben.
Ferner lässt
Ihnen Professor Jilek zu den zitierten Aussagen aus den o. g. Schreiben mitteilen:
1) „Sie haben sich…als
theologische[r] Gutachter…ausgegeben“: Diese Behauptung ist wahrheitswidrig,
was sich durch vielfache qualifizierte Zeugenschaft zweifelsfrei erweisen
lässt. Bischof Müller ist gebeten, sich die tatsächlichen Äußerungen von Professor
Jilek nach Wortlaut und Inhalt in Erinnerung zu rufen.
2) „Falls Sie sich bis … 5. April
2004 … nicht von diesen Gruppen und ihren antikirchlichen Machenschaften
losgesagt haben…“: Bischof Müller ist gebeten, Grundlagen und Rechtmäßigkeit
dieser Forderung und der daran geknüpften Schlussfolgerungen eingehender
zu prüfen als aus den o. g. Schreiben erkennbar.
3) „Der Vorgang muss dann Ihrer
Personalakte beigelegt und bei einem eventuellen Verfahren zum Entzug des Nihil obstat in Betracht gezogen
werden“: Es steht im Ermessen von Bischof Müller, in eine über Professor
Jilek allfällig geführte Personalakte Eintragungen vorzunehmen.
Diesbezügliche Mitteilungen an Professor Jilek erübrigen sich.
Mit freundlichen
Grüßen
Margit Böhm,
Sekretärin
Wie reagiert Bischof Dr. Müller? Am 13. April 2004
ruft er
den Dekan
der Fakultät an und zeigt sich empört darüber, dass
ein Brief seines Kaplans Priller nicht von Professor Jilek selbst, sondern
von dessen Sekretärin beantwortet wurde. Er verlangt,
dass
Jilek sich entschuldigt. Für den Fall, dass dies nicht geschieht, droht er mit zwei Maßnahmen
gegen Jilek: zuerst „Verbot jeden
Auftritts in der Diözese Regensburg und schrittweise
dann bis hin zur Entziehung des Nihil Obstat [= Lehrbefugnis]“ (Backup
66: unten S. 98).
Generalvikar Dr. Gegenfurtner sieht sich veranlasst,
über den Dekan von Professor Jilek „anständiges Verhalten“ einzufordern:
wie man dies eben mit Schuljungen so macht (Backup
71: unten S. 104).
Drittes
Beispiel
Am 10. Mai 2004 ist Professor Jilek auf eigenen
Vorschlag zu einem Gespräch bei Bischof Dr. Müller. Dieser begrüßt ihn so:
„Grüß Gott, Herr Professor. Sie wissen schon, dass Sie jetzt nicht dem
Hausmeister des Ordinariates begegnen, sondern dem Bischof von Regensburg.“
Was muss man in Erwägung ziehen, um sich erklären zu
können, weshalb ein Bischof das Gespräch mit einem Mitglied der Theologischen
Fakultät so beginnt?
Viertes
Beispiel
Am 23. April 2004 lässt der Bischof Pfr.
„Ich fordere Sie … auf, sich umgehend vom AKR schriftlich zu distanzieren“
(Backup
17: unten S. 45).
Gemeinsam mit Pfr. Felber antwortet
„Der AKR ist, wie wir ihn kennen, weder ‚kirchenschädigend’
noch stellt er ‚das Lehramt der Kirche in Frage’. Wir erleben ihn im Gegenteil
als eine Gruppe von Menschen, die sich für die Kirche sehr einsetzen, weil sie
die Kirche lieben.
Daher ist für uns aus den sehr
allgemeinen und nicht näher angegebenen Gründen eine Distanzierung vom AKR so
lange nicht ‚notwendig und geboten’, bis die Kirchenfeindlichkeit des AKR
zweifelsfrei kanonisch erwiesen ist“ (Backup 18: unten S. 46).
Der Bischof lässt seinen Offizial Dr. Hopfner am 21.
Mai 2004 so antworten:
„Sie wurden aufgefordert, sich offiziell vom AKR zu
distanzieren…; ebenso erwartet der Hwst. Herr
Diözesanbischof eine Entschuldigung; denn Schmähungen, Beleidigungen und
Hasstiraden … können nicht unbeanstandet bleiben...
Leider haben Sie die mehrfachen, freundlichen Gespräche Ihres Bischofs
mit Ihnen nur mit umso schlimmeren Verunglimpfungen beantwortet“ (Backup 19: unten S. 47).
Zwischen dem oben zitierten Brief des Generalvikars
vom 23. April 2004 und dem Schreiben des Offizials vom 21. Mai 2004 hat sich
seitens
Und wann gab es die „mehrfachen, freundlichen Gespräche“ des Bischofs mit
Der Anfang des Konflikts mit Pfarrer
ein unhaltbarer Vorwurf des Bischofs nach dem anderen
Erster Anlauf des Bischofs
Am 13. Juni 2003 ist Pfarrer
Vorwurf des Bischofs an
Der Vorwurf erweist sich schnell als haltlos. Darauf der Bischof:
„Gut, dann ist das erledigt.“
Eine
Entschuldigung des Bischofs oder zumindest einen Ausdruck des Bedauerns ob
seines haltlosen Vorwurfs gegen Pfr.
Zweiter Anlauf
Ein Vierteljahr später (19. Sept. 2003) ruft der
damalige Personalreferent Domkapitular Hirsch bei
Irgendwie gerät die Sache
beim Bischof in Vergessenheit. Jedenfalls erfolgt keine Vorladung
Dritter Anlauf: der Bischof
wird massiv und drastisch
Am 16. Februar 2004 wird
Am 19. April 2004 wird
Der Bischof zu
Sie gehören zu denen, die mich als Mörder, Karrieristen usw. verleumden…
Sie sollten sich laisieren lassen! Sie sind kein guter Priester.“
Bischof: „Aber
ein Gegner, ein Feind des Bischofs.“
Bischof: „Das
müssen Sie beweisen, indem Sie sich von Pipeline und AKR distanzieren; was
werden Sie jetzt wieder herumtelefonieren und dann an die Öffentlichkeit bringen
wie dieser Felber…“ (Backup 5: unten S. 29)
Kurz: Der Bischof
konfrontiert
In einem Interview mit dem Straubinger Tagblatt v. 14. Juli 2004 wird Bischof Dr. Müller
gefragt:
„Fühlen Sie
sich bei Auseinandersetzungen so behandelt, wie Sie mit anderen Leuten
umgehen?“
Der Bischof: „Es ist uns
Christen nicht erlaubt, mit den gleichen Waffen zurückzuschlagen.“
Wer Solches liest, kann die Fassung verlieren. Wer
behandelte denn im eben skizzierten Gespräch wen auf welche Weise: wie Bischof
Müller den Pfarrer
In den folgenden Wochen und Monaten lässt der
Bischof Pfarrer
„Intensive“ und „brüderliche“ Gespräche?
Die beiden eben skizzierten Gespräche vom 19. April
2004 und jenes vom 13. Juni 2003 waren die einzigen, die der Bischof mit
„In den vergangenen Monaten hatte Bischof Gerhard Ludwig in brüderlicher
Atmosphäre mit den beiden Priestern [
Diese Verlautbarung stellt eine unglaubliche Verdrehung
der Wahrheit dar. „Intensiv“ waren die zwei Gespräche mit Pfarrer
Nicht weniger empörend sind die Selbstdarstellungen,
welche der Bischof von seinem eigenen Verhalten immer wieder gibt, und die
desavouierenden Äußerungen, mit denen er das Verhalten der von ihm zu Unrecht
beschuldigten Pfarrer (Felber,
Die genannten Beispiele ließen sich noch
beträchtlich vermehren. Darf man sagen, dass sie ein eklatantes Missverhältnis
belegen zwischen der Selbstwahrnehmung des Bischofs auf der einen und seinem
tatsächlichen Verhalten auf der anderen Seite? Daraus ergeben sich
nachhaltige Fragen an die Qualifikation des Dr. Gerhard Ludwig Müller für sein
Amt als Bischof. Schließlich leitet er ja nicht – wie er in einem Interview mit
der Süddeutschen Zeitung v. 14. Juli
2003 zutreffend anmerkte – eine „Folklore-Bewegung“, sondern als Bischof eine
Diözese der römisch-katholischen Kirche.
AKR, Karikatur und
„Distanzierung“
Grundsätzliches
Christinnen
und Christen ist es selbstverständlich unbenommen,
„Vereinigungen
… zur Förderung der christlichen Berufung in der Welt frei zu gründen und zu
leiten und Versammlungen abzuhalten, um diese Zwecke gemeinsam zu verfolgen“ (Codex
des kanonischen Rechtes = CIC Can. 215).
Der
AKR (Aktionskreis Regensburg) ist eine solche Vereinigung und hat daher in
jeder Hinsicht kirchliche Legitimität.
Unbewiesene Anschuldigungen
durch Bischof Dr. Müller
Die Äußerungen des Bischofs
Dr. Müller über den AKR sind voll von schwerwiegenden Vorwürfen und
Anschuldigungen. Für keine der Anschuldigungen und Vorwürfe hat der Bischof
bisher Beweise vorgelegt. Das ist umso schlimmer, als er seine Vorwürfe und
Anschuldigungen immer wieder und noch dazu in aller Öffentlichkeit erhebt. Aber
Unwahrheiten werden auch durch Wiederholung oder durch Veröffentlichung nicht
zu Wahrheiten.
Damit verstößt der Bischof
in eklatanter Weise gegen die kirchlichen Rechtsvorschriften. Diese fordern
ausdrücklich, dass im Fall von Beschuldigungen auch die entsprechenden Beweise
bekannt zu geben sind (CIC Can. 1720, 1° in
sinngemäßer Anwendung).
Schon im Februar 2004 hatte Dr. Müller angekündigt, eine Dokumentation im
Umfang von über tausend Seiten sei bereits in der Fertigstellung, mit
welcher die Vorwürfe und Anschuldigungen gegen den AKR zweifelsfrei belegt
würden. Bis heute ist dem Verfasser keine einzige Seite dieser schon lange
angekündigten tausendseitigen Dokumentation bekannt.
Daher ist festzuhalten: Die Anschuldigungen des
Bischofs Dr. Müller gegen den AKR sind ebenso unbewiesen wie haltlos.
So lange dies zutrifft, gilt: Nach der kirchlichen
Rechtsordnung darf Bischof Dr. Müller niemandem abverlangen, sich vom AKR zu
distanzieren oder aus ihm auszutreten. Tut er dies trotzdem, so stellt dies
einen schwer wiegenden Verstoß gegen die kirchliche Rechtsordnung dar. Eine
solche Aufforderung zur Distanzierung oder zum Austritt braucht daher von
niemandem befolgt zu werden: auch nicht von Pfarrer
Übrigens: Den AKR gibt es
schon seit 1969. Keiner der beiden Vorgänger-Bischöfe – weder Dr. Graber noch Manfred Müller – haben den AKR je auch nur
annähernd mit vergleichbaren Anschuldigungen überschüttet wie der jetzige Bischof
Dr. Müller.
Parallelen sind
unverkennbar: Bischof Dr. Rudolf Graber hatte seinerzeit
keine Probleme, der alt-katholischen Kirche Gastrecht zu gewähren. Gleiches
galt für dessen Nachfolger Bischof Manfred Müller. Bischof Dr. Gerhard Ludwig
Müller sieht und hält es anders: kein Gastrecht mehr für die alt-katholische
Kirche. U. a. macht er dafür „theologische“ Gründe geltend. Bis heute hat die
Öffentlichkeit vergeblich darauf gewartet, dass er diese seine
„theologischen“ Gründe auch kund tut. Welche könnten es wohl sein?
Nicht zu vergessen: Gruppierungen
wie den AKR gibt es in einer Vielzahl anderer deutschen Diözesen. U. a. in
Aachen, Augsburg, Mainz, Paderborn, Stuttgart-Rottenburg, Trier. Sie sind zu
einer Arbeitsgemeinschaft zusammengeschlossen und haben die gleichen
Grundsätze und die gleichen Ziele. Nirgendwo hat – nach bisheriger Kenntnis
des Verfassers – der jeweilige Bischof mit einer dieser Gruppierungen einen
ähnlichen Konflikt vom Zaun gebrochen wie Dr. Gerhard Ludwig Müller in
Regensburg. Nirgendwo sehen sich diese Aktionskreise und Gruppierungen solchen
Anschuldigungen ausgesetzt wie der AKR durch Dr. Gerhard Ludwig Müller.
Kurz: Der Umgang des derzeitigen
Regensburger Bischofs Dr. Müller mit dem AKR sucht in jeder Hinsicht seinesgleichen.
Nachfragen könnte man allenfalls noch in der österreichischen Diözese St.
Pölten.
„Nichts ist so beleidigend
wie die Wahrheit“: die Karikatur
Die von Dr. Gerhard Ludwig Müller immer wieder
genannte Karikatur mit der Guillotine ist nichts anderes als eine ins Bild
gebrachte Fassung der geläufigen Redewendung vom „Köpfe-Rollen“.
Wie treffend diese Karikatur die derzeitigen Gegebenheiten in der Diözese
Regensburg charakterisiert, hat Dr. Gerhard Ludwig Müller mit seiner bisherigen
Amtsführung als Bischof überzeugend bewiesen: seit der Veröffentlichung der
Karikatur noch nachhaltiger als vorher.
Kurz: Dr. Gerhard Ludwig Müller hat die Karikatur
verstanden. Eben deshalb ist er über sie auch so erbost. Denn wie titelte die Süddeutsche Zeitung kürzlich? „Nichts
ist so beleidigend wie die Wahrheit“ (SZ v. 22. Juli 2004: Titel eines
Berichtes über eine Ausstellung des Karikaturisten Dieter Hanitzsch
im Kloster Seeon).
Gehorsam
Sowohl in der kirchlichen Rechtsordnung wie auch in
den Feiern der Bestellung zu einem pastoralen Dienst (also in den so genannten
„Weihe“-Liturgien) spielt die Gehorsams-Verpflichtung
durchaus eine wichtige Rolle.
Allerdings: In der Öffentlichkeit entstehen
diesbezüglich leicht Missverständnisse. Das hängt schon damit zusammen, dass
der Begriff „Gehorsam“ (gegenüber einem Vorgesetzten) bei nicht wenigen
verständlicherweise veraltete oder gar „ewig-gestrige“ Vorstellungen weckt.
Die Art, in welcher Bischof Dr. Müller und seine
Behörde immer wieder auf die „Gehorsams“-Verpflichtung
– etwa von Pfarrern gegenüber dem Bischof – Bezug nehmen, tut ein Übriges. Sie
ist geeignet, die irrige Vorstellung zu nähren, als gäbe es in der
römisch-katholischen Kirche immer noch ein absolutistisch geprägtes
Dienstverhältnis, oder als seien Pfarrer nachgerade zu einer Art Lakaien-Gehorsam
gegenüber ihrem Bischof verpflichtet. Das trifft keineswegs zu, auch wenn das
Verhalten des Bischofs Dr. Müller solche Eindrücke bestärken mag.
Wer näher zusieht, stellt nämlich rasch fest: Was in
der römisch-katholischen Kirche mit Gehorsam gemeint ist, dem entspricht im
Öffentlichen Dienst die besondere Loyalität, zu der beispielsweise Beamte
gegenüber ihrem Dienstherrn verpflichtet sind. Für diese besondere
Loyalitäts-Verpflichtung gibt es gute Gründe. Ganz ähnlich verhält es sich in
der kirchlichen Dienst-Ordnung.
Hinzu kommt: Die kirchliche Rechtsordnung legt den
Rahmen und die Grenzen der so genannten „Gehorsams“-Verpflichtung
unmissverständlich fest. Ein Beispiel: Ein Bischof darf für eine Anweisung nur
dann Befolgung („Gehorsam“) erwarten und einfordern, wenn diese seine
Anweisung rechtmäßig ist (CIC Can. 1371 2o). Damit ist subjektiver
Einschätzung und Willkür des Bischofs in seinen Dienst-Anweisungen ein Riegel
vorgeschoben.
Im zweiten Teil der vorliegenden
Dokumentation wird darauf noch ausführlicher einzugehen sein. Die Maßnahmen,
die Bischof Dr. Müller und seine Behörde im Gefolge der gegen Pfarrer
Im Blick auf Pfarrer
Übrigens: Im Hinblick auf das „Treue“-Versprechen
– von Bischof Dr. Müller ebenfalls mehrfach strapaziert – wäre Ähnliches
darzulegen wie bezüglich der „Gehorsams“-Verpflichtung.
„Einheit“
Bischof Dr. Müller und seine Behörde werden nicht
müde zu betonen, dass für den Dienst als Pfarrer die „Einheit“ mit dem Bischof
und dem Presbyterium der Diözese besonders wichtig sei. Das ist gewiss so.
Allerdings: „Einheit“ ist
nicht einseitig, sondern wechselseitig. Bis zur verheerenden Predigt des
Bischofs vom 20. Juni 2004 hat Pfarrer
„Einheit“ ist wechselseitig:
Auch der Bischof muss sich um Einheit mit dem Presbyterium bemühen und sie
wahren. Spätestens mit seiner verheerenden Predigt vom 20. Juni 2004 hat
Bischof Dr. Müller die Einheit mit den Pfarrern
„Einlenken“
Immer wieder ist in Presse-Mitteilungen des Bischofs
und seiner Behörde davon die Rede, man versuche, Pfarrer
Erstes Beispiel
In einem Interview mit dem Straubinger Tagblatt v. 05. Juni 2004 wird Pfarrer
„Wie kann dieser Konflikt [mit Bischof Dr. Müller] beigelegt werden?
Sind sie zum Einlenken, zu Verständigung, Versöhnung und Aussprache bereit?“
„Das war ich von Anfang an und bin ich immer noch. Auch jetzt laufen
meinerseits hinter den Kulissen immer noch Bemühungen um eine Verständigung.
Und die Lösung ist denkbar einfach: Es braucht keine Entschuldigung seitens
des Bischofs oder Ähnliches. Es genügt, dass er seine willkürlichen
Festlegungen und seine unhaltbaren, wahrheitswidrigen Anschuldigungen
einfach beiseite lässt und nicht mehr wiederholt. Ich bin nicht nachtragend.“
Eine auch nur im Entferntesten vergleichbare
Äußerung der Bereitschaft zur Verständigung, also zum „Einlenken“ – durch
entsprechende „Taten“ auch glaubwürdig gemacht – gibt es seitens des Bischofs
Dr. Müller und seiner Behörde bis heute nicht.
Zweites Beispiel
Am 12. Juni 2004 lässt Pfarrer
„Pfarrer Schlagenhaufer und Pfarrer
In den Gesprächen mit den
Regionaldekanen Jakob Hofmann und Gerhard Pausch,
die von Bischof Müller initiiert waren, sind die Misshelligkeiten ausgeräumt,
Einvernehmen erzielt und die gegenseitige Vertrauensbasis wieder hergestellt
worden.
Für die weitere Zeit ihrer
Mitarbeit im AKR werden Pfarrer Schlagenhaufer und Pfarrer
Die genannten Beispiele sind keineswegs die
einzigen. Und Bischof Dr. Müller? Bis dato gibt es von seiner Seite kein
einziges Beispiel für ein vergleichbares „Einlenken“.
Das „glatte“ Gegenteil von „Einlenken“:
die Predigt des Bischofs vom 20. Juni 2004
Obwohl der o. g. Vorschlag dem Bischof schon seit 12.
Juni 2004 vorlag, erfolgte seinerseits nur wenige Tage später – am 20. Juni
2004 – die Predigt zur Eröffnung der Wolfgangswoche mit den unfassbaren Äußerungen
über die Pfarrer
Wer – Pfarrer
Fazit
„Einlenken“
im Sinne des Bischofs hätte bedeutet, dass Pfarrer
►
öffentlich gegen den Bischof agitiert hat (Gespräch vom 13. Juni 2003),
►
den Bischof öffentlich als Mörder und Karrieristen verleumdet hat (Gespräch
vom 19. April 2004),
►
kein guter Priester ist (Gespräch vom 19. April 2004),
►
sich laisieren lassen sollte (Gespräch vom 19. April 2004),
►
dass er von der Heiligen Schrift nichts versteht (Predigt des Bischofs
am 20. Juni 2004),
►
dass er Geist und Buchstaben des Zweiten Vatikanischen Konzils mit Füßen
tritt (Predigt des Bischofs am 20. Juni 2004),
►
ein Heuchler und Pharisäer ist (Predigt des Bischofs am 20. Juni 2004),
►
kein wahrer Hirt ist, da er die bischöfliche Verfassung der Kirche
negiert (Predigt des Bischofs am 20. Juni 2004),
►
seine eigenen verquollenen Ideen in der Kirche zur Herrschaft bringen
will (Predigt des Bischofs am 20. Juni 2004),
► und so fort.
Hätte das Pfarrer
Die Probleme des Bischofs
Dr. Müller mit der Wahrhaftigkeit
Wie wahrheitswidrig Bischof Dr. Müller immer
wieder agiert – auch in der Öffentlichkeit – ist schon wiederholt deutlich
geworden. Zwei schwer wiegende Vorgänge sind noch kurz zu dokumentieren.
Die öffentliche Lüge des Bischofs Dr. Müller über Pfarrer
Felber
Pfarrer Felber war von Bischof Dr. Müller
bekanntlich übel mitgespielt worden. In einem Interview mit der Süddeutschen Zeitung v. 14. Juli 2003 wird
der Bischof gefragt:
„Herr Felber wollte offenbar einige Punkte so nicht unterschreiben… Hat
nun Pfarrer Felber Ihre Forderungen unterschrieben?“
Darauf der Bischof:
„Erst nach einem dritten Gespräch am vergangenen Donnerstag.“
Das war eine Lüge: noch dazu gegenüber einem renommierten
Presse-Organ und somit öffentlich. Überdies war diese Lüge geeignet, Person
und Verhalten des Pfarrers Felber vor aller Öffentlichkeit in ein schiefes
Licht zu rücken. In Wahrheit nämlich hatte Pfarrer Felber gerade die Forderungen
des Bischofs zu keinem Zeitpunkt unterzeichnet. In seinem Brief vom 30.
März 2004 an den Bischof nimmt Felber dazu Stellung (Backup
9: unten S. 33-36). Vergeblich. Für seine öffentliche Lüge hat sich Dr.
Gerhard Ludwig Müller bei Pfarrer Felber bis heute nicht entschuldigt. Umso
heftiger hat der Bischof darauf reagiert, dass sich andere Pfarrer mit dem
genannten Brief Felbers vom 30. März 2004 solidarisierten.
Und wie verhielt es sich mit den öffentlichen
Mitteilungen des Bischofs Dr. Müller über die zwei „berühmten“ Erklärungen des
Pfarrers
Die inszenierte Enttäuschung des Bischofs:
öffentlichkeitswirksam, aber grob irreführend
Wer die Vorgänge so nachvollziehen will, dass die
tatsächlichen Gegebenheiten einigermaßen ans Licht gerückt werden können,
braucht Geduld.
Wie fing es an? Mit einer sehr entgegenkommenden
Erklärung der Pfarrer
Trotz der vorausgegangen unhaltbaren Anschuldigungen
durch den Bischof, hatte Pfarrer
Dieser Erklärungsvorschlag wurde in der turnusmäßigen
Konferenz des Bischofs mit den Regionaldekanen am 12. Juni 2004 vorgelegt
und beraten. Rückmeldung des zuständigen Regionaldekans: „Es sieht gut aus.“
Der Generalvikar des Bischofs wird zitiert mit den Worten: „Mehr habe ich
ja auch gar nicht gewollt…“ (Backup 31: unten S. 60).
Mehr als nur eine kalte Dusche:
die Predigt des Bischofs vom 20. Juni 2004
Mehrere Seiten waren bis dahin um eine gütliche Bereinigung
des Konfliktes bemüht: neben den betroffenen Pfarrern u. a. auch deren Dekane
und deren Regionaldekane. Nur vom Bischof selbst und seiner Behörde war bis
dahin kein einziger vergleichbarer Schritt getan worden.
Dann kam die Predigt des Bischofs Dr. Müller vom 20.
Juni 2004: Das Entsetzen über die Äußerungen des Bischofs war allgemein. Die
Predigt machte alle Bemühungen zunichte und entzog weiteren Bemühungen den
Boden.
Übrigens: Für seine Entgleisungen in der genannten
Predigt hat sich Bischof Dr. Müller bis heute nicht entschuldigt.
Auffällig: das Interesse des Bischofs, die
verheerenden Aussagen seiner Predigt noch weiter zu verbreiten
Bei der genannten Predigt des
Bischofs vom 20. Juni 2004 allein blieb es nicht. Wesentliche Inhalte dieser
Predigt ließ der Bischof umgehend auf seiner Homepage veröffentlichen
(Backup 35: unten S. 64f). Und noch eine Woche später
(!) ließ er sie auch im Regensburger Bistumsteil der Katholischen
Sonntagszeitung abdrucken: und zwar unter ausdrücklicher Nennung der
Namen der beiden gemeinten Pfarrer
Für die Redaktion des Straubinger Tagblattes und die Verfasser
des dortigen Beitrages v. 14. August 2004 sowie für Dr. Gerhard Ludwig Müller
selbst und dessen Behörde sei eine Ergänzung gestattet. Dass der Bischof in
seiner Predigt vom 20. Juni die Namen
Kurz: Alle späteren und
seitherigen Versuche des Dr. Gerhard Ludwig Müller und seiner Behörde, die
Entgleisungen in seiner Predigt zu relativieren, werfen erneut die Frage auf:
Wie halten es der Bischof und seine Behörde mit der Wahrhaftigkeit? Warum
steht der Bischof nicht zu dem, was er gesagt und – siehe Katholische Sonntagszeitung und Homepage des Bischofs – auch
wirklich gemeint hat?
Übrigens: Wer solches mit entsprechenden Anfragen an
Dr. Müller öffentlich zu klären versucht, gerät alsbald unter das Verdikt,
gegen den Bischof ein Tribunal veranstalten zu wollen. So war es während des
Pressegespräches des Presseclubs Regensburg v. 12. August 2004 zu erleben
(Moderation: Karl Birkenseer),
und ganz ähnlich war es im diesbezüglichen Bericht der Mittelbayerischen Zeitung v. 14. August 2004 sowie – und da sogar
noch um einiges pointierter – im Straubinger
Tagblatt vom 14. August 2004 nachzulesen. Darauf wird im zweiten Teil der
Dokumentation noch zurückzukommen sein.
Der Entschluss: Pfarrer
Am 23. Juni 2004 – also während seines
Kuraufenthaltes – erfährt Hans
Die Konferenz des Bischofs mit Dekanen und Regionaldekanen
Während
►
In Absatz 2 der Erstfassung
hatte es geheißen, die Misshelligkeiten seien ausgeräumt, Einvernehmen erzielt und gegenseitige
Vertrauensbasis wieder hergestellt. Dieser Absatz wird gestrichen: also
kein Einvernehmen und keine gegenseitige Vertrauensbasis (Backup
29: unten S. 58)!
►
Neu aufgenommen wird in die Erklärung ein Absatz, in dem die Unterzeichner
die „Einheit“ mit Bischof und Presbyterium gemäß dem II. Vatikanischen Konzil bejahen. Dies hatte seitens
des Pfarrers
►
Nicht
weniger wichtig: Eine Erklärung seitens des Bischofs ist
nicht vorgesehen. Also gibt es
► keine Entschuldigung des
Bischofs für
die vielen vorausgegangenen haltlosen
Verdächtigungen und
►
keine Entschuldigung,
nicht
einmal einen Ausdruck des Bedauerns
für die
Entgleisungen in seiner Predigt vom 20.
Juni.
Kurz: Die Erklärung ist völlig einseitig und bindet
nur die beiden Pfarrer
An die Pfarrer ergeht die Mitteilung, die Erklärung
im Laufe der Woche in Ich-Form abzufassen und unterzeichnet
an den Bischof zu senden: so Regionaldekan Hofmann in einem Telefonat
mit Pfarrer
Mittwoch, 14. Juli: Der Bischof und seine Behörde
werden aktiv
Am Nachmittag wird der Bischof durch das Gericht vom
vorliegenden Antrag des Pfr.
Pfarrer
Die Presse-Erklärung des Bischofs vom 16. Juli 2004
und ein „Frieden“, der nie geschlossen wurde
Mit ihrer Erklärung hätten die Pfarrer
Und ein weiteres Mal bewegt
sich der Bischof zumindest an der Grenze zur Wahrheitswidrigkeit: „Lange und
geduldige Gespräche“ seien der Erklärung
der beiden Pfarrer vorausgegangen,
so behauptet er. Die Wahrheit ist: Mit dem Bischof
gab es überhaupt keine Gespräche. Und Gespräche mit den beiden Dekanen und Regionaldekanen
brauchten weder „lang“ noch „geduldig“ zu sein: Die Erklärung war
schnell abgefasst.
Wieso behauptet der Bischof anderes?
Die Mittelbayerische Zeitung titelt gar:
„Bischof
und Pfarrer schließen Frieden“ (Backup
57: unten S. 89). Genau dies ist nie geschehen. Der Bischof wollte ja
weder erklären lassen, dass „Einvernehmen erzielt“ noch dass „die gegenseitige Vertrauensbasis wieder hergestellt“
sei. Die betreffende Passage hatte er ja eigens streichen lassen (Backup
29: unten S. 58, Backup 55: unten S. 87)!
Und noch etwas: Der Bischof
verbindet mit der Presse-Mitteilung massive Einschränkungen.
Ausdrücklich lässt er mitteilen:
►
► Den Einsatz der beiden Pfarrer behält sich
der Bischof vor. D.
h.: Die beiden Pfarrer müssen mit allem rechnen: von
Versetzung
über Frühpensionierung bis Amtsenthebung.
Kurz: Seitens des Bischofs
bleibt alles wie gehabt. Was ist daran „Frieden“?
Am wichtigsten ist, was Bischof Dr. Müller
verschweigt
Als der Bischof seine
Presse-Mitteilung gibt, weiß er schon seit dem Vortag, dass beim
Verwaltungs-Gericht ein Antrag gegen ihn vorliegt. Warum verschweigt er dies der Öffentlichkeit?
Die Erklärung der beiden
Pfarrer fand seitens des Bischofs keinerlei entsprechende Gegenleistung.
Trotzdem unternimmt Pfarrer
► die Äußerungen der Predigt vom 20.
Juni nicht
zu wiederholen und
► dass alle
angedrohten Maßnahmen gegen Pfr.
Der Bischof lehnt ab
(Freitag, 16. Juli 2004, ca. 21.00 Uhr). Sein Gegenvorschlag: Pfarrer
Warum hat der Bischof diesen
Vorgang der Öffentlichkeit bis heute verschwiegen?
Die inszenierte Enttäuschung
Der Bischof wartet fast eine
ganze Woche, bis er die Öffentlichkeit vom Gerichts-Antrag des Pfarrers
►
dass der Gerichts-Antrag schon vorlag, ehe Pfarrer
►
dass
es zu einer „Einheit“ und zu einem „Frieden“ nicht gekommen war, weil
er – der Bischof! – sich weigerte, in vergleichbarer Weise dazu beizutragen, wie dies Pfarrer
►
Warum versucht der Bischof statt dessen, den
Pfarrer
Wie schrieb die Mittelbayerische Zeitung?
„Die gute Nachricht [vom erreichten Frieden] war noch frisch, als die
Post am Amtssitz des Bischofs einen Eilantrag des Verwaltungsgerichts Regensburg
zustellte“ (Backup 60: unten S. 92).
Der zeitliche Ablauf war
genau umgekehrt: Der Antrag lag längst beim Verwaltungs-Gericht und der
Bischof und seine Behörde hatten davon bereits Kenntnis, als sie von
Und was lässt der Bischof noch
mitteilen? Er habe „umgehend … den zuständigen Regionaldekan gebeten, nochmals
das Gespräch mit …
Kilian Saum und Thomas Arnold
Dass Kilian Saum als Administrator für Oberalteich
bestellt wird, ist alles andere als selbstverständlich. Es beginnt schon mit
der Frage, wie es überhaupt dazu kommt, jemand wie Kilian Saum für die Diözese
Regensburg in Dienst genommen wird. Der Weg von Regensburg nach St. Ottilien,
von dort nach Vilgertshofen (Wohnort
Arnold/Saum) und weiter nach Oberalteich ist ja
nicht der nächstliegende.
Das Kloster St. Ottilien distanziert sich von Kilian
Saum
Die Deutlichkeit, mit der sich das Kloster St. Ottilien von Pater Kilian Saum distanziert,
ist ungewöhnlich und sucht ihresgleichen. Saum wohnt nicht im Kloster, wird
mitgeteilt. Mit seinen Aktivitäten und Produkten in Sachen Klosterheilkunde
will die Benediktiner-Abei auch nichts zu tun haben.
Auffällig sind ferner die Hinweise auf finanzielle Gegebenheiten (Backup 44:
unten S. 75f).
Die Lebensumstände von Kilian Saum
Seit September 2003 schon sei Kilian Saum vom Kloster
„zwangsbeurlaubt“, berichtet Merkur
Online und erwähnt ebenfalls Umstände finanzieller Art. (Backup
45: unten S. 77).
In der Tat führt Kilian Saum u. a. die Adresse des –
wohl etwas jüngeren Mannes – Thomas Arnold als eigene Wohnadresse an: „86946
Vilgertshofen, Rathausstraße 27.“ Auch offizielle Korrespondenz mit der
Behörde des Regensburger Bischofs führt Saum über diese Adresse und die
dazugehörige Fax-Nummer des Thomas Arnold.
Wie auch immer: Schon die Hinweise aus St. Ottilien
auf die derzeitigen Tätigkeiten des Kilian Saum lassen aufhorchen, erst
recht seine Lebensumstände. Hat Bischof Dr. Müller sie hinreichend prüfen
lassen, ehe er Kilian Saum für Regensburg und speziell für Oberalteich in
Dienst nahm? Dr. Gegenfurtner scheint sich dabei verschiedentlich besonders
engagiert zu haben. Gerade ihm obliegt diesbezüglich aber besondere Sorgfaltspflicht:
nicht nur wegen seiner Funktion als Generalvikar, wie vielerseits
bekannt.
Kilian Saum: zum Administrator bestellt, aber leider
nicht da
Mit Schreiben v. 09. Juni 2004 wird Kilian Saum zum
Administrator bestellt: übrigens ohne jede vorherige Rücksprache mit Pfarrer
Kilian Saum ist in Oberalteich und es gibt die
ersten Unregelmäßigkeiten
Kilian Saum und Thomas
Arnold,
der ihn anscheinend stets begleitet, geben wiederholt
derbe Auftritte: gegenüber der Pfarrsekretärin Scharrer sowie der Pfarrhausfrau Claudia Neuhofer ebenso
wie gegenüber Pfarrer
Saum wohnt in einer
Ferienpension Oberalteichs, wiederum
in
Begleitung von Arnold. Wiederholt lässt Saum Rechnungen von der Ferienpension
an die Kirchenkasse
Oberalteich zur Begleichung senden: nicht nur die Kosten für sein
Zimmer, sondern auch für das Zimmer Arnolds sowie für Speisen und Getränke
(Backup 46: unten S. 78). Mehr als
nur erstaunlich und befremdlich. Das
Pfarramt reicht die Rechnungen an die Bischöfliche Finanzkasse
weiter.
Vor Presse- und Medienvertretern
erklärt Saum zu seinen Rechnungen: Er verfüge über kein
Geld, Arnold sei sein Mitarbeiter,
die Kosten seien „aus Gehorsam gegenüber
der Kirche“ entstanden (Backup
47: unten S. 79).
Dem Vernehmen nach soll dies
seitens
der bischöflichen Administration
so kommentiert worden sein: Auf die
Rechnungen Saums öffentlich hinzuweisen, gehöre „in die unterste
Schublade“.
Die Abtei St. Ottilien sieht
das anders. Mit Schreiben v. 03.
August 2004
teilt sie der Kirchenstiftung Oberalteich mit:
„Pater Kilian
erhält einen erheblichen Teil des von der Diözese an uns überwiesenen Gestellungsgeldes. Dies ist für seinen Lebensunterhalt und für Pensionskosten
gedacht, die deshalb direkt von ihm zu entrichten sind“ (Backup
48: unten S. 80).
Saum lässt sich Pension und
Lebensunterhalt von der Kirchenkasse also zweimal bezahlen? Wie hieß
es aus Saums
Mund bezüglich „Gehorsam“? Und wie hieß es aus dem
Ordinariat bezüglich der „untersten Schublade“?
Auf die Bestellung Pater
Kilian Saums zum Administrator von Oberalteich wird im zweiten Teil der
Dokumentation nochmals zurückzukommen sein.